Bundesregierung beschließt Einführung eines Gesetzes zur Berufszulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohnungseigentum

Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 die Einführung eines Gesetzes für die Berufszulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohnungseigentum beschlossen.

Für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es endlich höhere Standards geben!

Sachkundenachweis Immobilienmakler

Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung sollen neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen künftig auch ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung sein.

Bedauerlich ist, daß nach jetzigem Stand die Berufshaftpflichtversicherung nur für WEG Verwalter vorgesehen ist und nicht für Immobilienmakler, da bei diesen ein erhöhtes Haftungsrisiko fehle.

Immobilienmakler und gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter, die bereits mindestens 6 Jahre tätig sind, sollen von der Sachkundeprüfung befreit werden („alte Hasen“ Regelung).

Wir begrüßen grundsätzlich die gesetzliche Einführung von Mindeststandards bei der Vermittlung und Verwaltung von Immobilien und hoffen auf eine gute Umsetzung im Jahr 2017!